Kinderkrankenversicherung

Kinderkrankenversicherung – das sollten Sie wissen

Bei der Kinderkrankenversicherung gibt es einiges zu beachten, da sich der Prozess hier teilweise anders gestaltet, als bei einer Vollversicherung für Erwachsene. Kinder, von Eltern, die in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, sind normalerweise in die Familienversicherung eingeschlossen, ohne, dass für sie ein zusätzlicher Beitrag anfällt. Der Grundschutz wird durch diese gesetzliche Versicherung gewährleistet.

Bei der privaten Krankenversicherung sieht dies allerdings anders aus. Hier wird ein zusätzlicher Beitrag für jedes Kind erhoben, je nach der Leistung variiert hier die Höhe des jeweiligen Beitrages. Um ein Kind privat zu versichern, muss zumindest ein Teil der Eltern auch privat versichert sein. Wenn beide Eltern in einer privaten Krankenversicherung sind, muss das Kind so oder so privat versichert werden. Eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall für das Kind nicht möglich.

Wenn ein Elternteil privat, das andere allerdings gesetzlich krankenversichert ist, dann steht natürlich zur Debatte, wie die Vollversicherung des Kindes gestaltet werden soll. In der Regel gilt hier, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass das Kind in die Familienversicherung aufgenommen werden muss, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über 5.062,50 Euro im Monat übersteigt. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2020 noch einmal auf die Höhe von 5.212,50 Euro angehoben. Dies gilt allerdings nur, wenn dieses Einkommen regelmäßig höher ist, als das Einkommen des gesetzlich versicherten Partners. Ist es anders herum, und das Elternteil, welches gesetzlich versichert ist, verdient mehr, ist es möglich, dass die Familienversicherung das Kind inkludiert. Darüber hinaus ist es möglich, dass frei gewählt wird, ob das Kind privat oder gesetzlich krankenversichert werden soll.

Für Familien – GKV oder PKV?

Die Familienversicherung: Wie funktioniert sie?

Grundsätzlich ist es kein Problem, ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung mit zu versichern. In diesem Fall wird das Kind über einen Partner in die Familienversicherung aufgenommen. Dann besteht für dieses Kind ein Anspruch auf die vom Gesetz vorgeschriebenen Leistungen und auch auf mögliche Zusatzleistungen, welche durch die jeweilige Krankenkasse angeboten werden. Wenn das Kind selbst ein Einkommen erwirtschaftet, dass pro Monat mehr als 445 Euro beträgt, kann es nicht mehr in der Familienversicherung verbleiben. Die Ausnahme sind hier nur die Minijobs, bei denen pro Monat bis zu 450 Euro verdient werden dürfen.

Kinder in der privaten Krankenversicherung

Wird die private Krankenversicherung gewählt, dann muss hier jedes Mitglied der Familie separat versichert werden, auch, wenn es sich um ein Kind handelt. Die Beiträge für die Versicherung können hier, besonders, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben, oft eine große Belastung werden. Bei der GKV werden keine zusätzlichen Beitrage fällig. Allerdings ist das Leistungsangebot bei einer PKV in der Regel wesentlich umfangreicher. Hier werden in vielen Tarifen sogar Leistungen von Heilpraktikern erstattet, weshalb sich viele Eltern für diese Art der Versicherung für ihre Kinder entscheiden. Ebenfalls ist es einfacher, einen Facharzttermin zu erhalten, wenn eine private Krankenversicherung vorliegt. Dies ist besonders für Eltern, die eingespannt und berufstätig sind, ein wichtiges Argument für die private Krankenversicherung.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)