Bei der Kinderkrankenversicherung gibt es einiges zu beachten, da sich der Prozess hier teilweise anders gestaltet, als bei einer Vollversicherung für Erwachsene. Kinder, von Eltern, die in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, sind normalerweise in die Familienversicherung eingeschlossen, ohne, dass für sie ein zusätzlicher Beitrag anfällt. Der Grundschutz wird durch diese gesetzliche Versicherung gewährleistet.